Auf der Sitzung der ARK DD am 19. September konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Um den Einigungswillen zu befördern, hatten die Dienstgeber alle Anträge in Hinblick auf die umstrittene eigene Spartenlösung für die Altenhilfe und die regionalen Regelungen zurückgezogen. Trotz dieses sehr weitgehenden Entgegenkommens verließen die Dienstnehmervertreter am späten Nachmittag den Sitzungsort.
Auf der Sitzung der ARK DD wurde nach der Rücknahme der Anträge die Beschlussunfähigkeit festgestellt. Am morgigen 20. September wird die Sitzung fortgesetzt. Die Dienstgeber hoffen darauf, dass die Dienstnehmervertreter die Bemühungen für eine Verständigung wahrnehmen und an den Verhandlungstisch zurückkehren. Die Dienstgeber setzen sich weiterhin für einen Dialog ein.
Schlichtungsausschuss der Diakonie Deutschland hat erneut getagt
Aufgrund der insgesamt komplexen und auch zusammenhängenden Schlichtungsgegenstände konnte der Schlichtungsausschuss der ARK DD am 12. Juli 2016 nur 12 der 16 in der Schlichtung befindlichen Anträge beraten. Zur Beratung der übrigen Anträge fand gestern eine weitere Sitzung des Schlichtungsausschusses statt.
Der Schlichtungsausschuss hat damit alle Schlichtungsgegenstände behandelt. Sie beziehen sich auf die Themenkreise Entgeltsteigerungen, Differenzierung und Öffnungsklauseln. Bei drei der 16 Anträge hat der Schlichtungsausschuss die Beratungen in der ersten Stufe des Schlichtungsverfahrens ausgesetzt bzw. vertagt, so dass die erste Schlichtungsstufe für diese Antragsgegenstände noch nicht formell abgeschlossen ist.
Die ARK DD wird sich in ihrer Sitzung am 19. und 20. September 2016 mit den Beratungen des Schlichtungsausschusses auseinandersetzen. Soweit es in dieser Sitzung nicht zu einer Einigung kommt, kann jede Seite der ARK DD den Schlichtungsausschuss zur zweiten Stufe des Schlichtungsverfahrens anrufen. In der zweiten Stufe des Verfahrens beschließt der Schlichtungsausschuss in geheimer Beratung mehrheitlich bei Anwesenheit aller Mitglieder (jeweils 3 Beisitzer der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite sowie der Vorsitzende).
Die Dienstgeberseite strebt weiterhin eine einvernehmliche Gesamtlösung für alle Schlichtungsgegenstände an.
Aus dem Fachausschuss der Dienstgeber der ARK DD
Der Fachausschuss der Dienstgeberseite tagte am Montag und Dienstag dieser Woche (8. und 9. August 2016) in Berlin. Auf der Tagesordnung des Fachausschusses stand vorrangig die Vorbereitung für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) im September 2016.
Verständigung über Schlichtungsergebnisse steht im Mittelpunkt
Die Ordnung der ARK DD sieht vor, dass die Ergebnisse der ersten Stufe der Schlichtung in der folgenden Sitzung der ARK DD mit der Möglichkeit der Verständigung beraten werden. Der Schlichtungsausschuss hatte am 12. Juli getagt, ein weiterer Termin des Schlichtungsausschusses für die noch offen gebliebenen Punkte ist für den 12. September anberaumt.
Im Fachausschuss wurden die bisher vorliegenden Schlichtungsempfehlungen intensiv beraten. Die Dienstgeberseite wird sich auf der Grundlage dieser Empfehlungen für eine Verständigung mit der Dienstnehmerseite einsetzen.
Erhalt der Arbeitsplätze soll auf Dauer gesichert sein
Ob die Verständigung in der Septembersitzung gelingen kann, hängt von den Beratungsergebnissen zu den schwierigen strukturellen Themen ab: Gerade für die Einrichtungen der Altenhilfe sind in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands flexiblere Lösungen notwendig, weil sich die Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen des Angebots- und Arbeitsmarktes stark verändert haben und sich jeweils deutlich unterscheiden. Dadurch wollen die Dienstgeber langfristig Arbeitsplätze und Hilfsangebote in der Diakonie sichern. Hinsichtlich der Ausgestaltung einer Regelung sehen die Dienstgeber Möglichkeiten zur Verständigung und werden sich dafür einsetzen, Kompromisse gemeinsam mit den Dienstnehmern zu finden.
Die Dienstgeber wollen den Mitarbeitenden im Vergleich zu anderen Anbietern weiterhin attraktive und überdurchschnittliche Arbeitsbedingungen bieten. Eine Flexibilisierung für die Einrichtungen der Altenhilfe bleibt aufgrund der Rahmenbedingungen aber ebenso unumgänglich wie Neuregelungen für Einrichtungen der Arbeitsmarktförderung. In etlichen Regionen sind Angebote der Diakonie in diesen klassischen Hilfefeldern bereits deutlich geschrumpft oder vom Markt verschwunden. Ohne solche Regelungen befürchten die Dienstgeber einen weiteren Abbau von Angeboten in der Diakonie, Arbeitsplätzen und eine Zunahme der ohnehin schon kritischen Arbeitsverdichtung.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung im Fachausschuss
Für die Überarbeitung der Ordnung der ARK DD wurden erste mögliche Themen für ein seitenübergreifendes Treffen im September besprochen. Die Arbeitsgruppe zur Ordnung der ARK soll ihre Arbeit im Sommer 2017 abschließen, um den Weg in die nächste Amtsperiode der ARK DD Anfang 2018 zu ebnen.
Schlichtungsausschuss der Diakonie Deutschland hat getagt
Derzeit befinden sich mehrere Anträge der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite in der Schlichtung, nachdem in der ARK Diakonie Deutschland keine Einigung erzielt werden konnte. Der Schlichtungsausschuss tagte am 12. Juli unter der Leitung des Vorsitzenden in der ersten Stufe des Schlichtungsverfahrens.
Aufgrund der insgesamt komplexen und auch zusammenhängenden Schlichtungsgegenstände konnten nur 12 der 16 in der Schlichtung befindlichen Anträge beraten werden. Zur Beratung der übrigen Anträge wurde eine weitere Sitzung für den 12. September 2016 terminiert. Um die Kompromissfindung nicht zu erschweren, ist in der Verfahrensordnung die Vertraulichkeit des Schlichtungsausschusses festgelegt.
Die Dienstgeberseite hat mehrere Anträge in die Arbeitsrechtliche Kommission eingebracht, die strukturelle Veränderungen – in erster Linie für neu einzustellenden Mitarbeitende – in den Arbeitsvertragsrichtlinien vorsehen. Diese Änderungen sollen der langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze in der Diakonie dienen. Nach wie vor setzt sich die Dienstgeberseite für eine einvernehmliche Gesamtlösung ein.
Dienstgeber Antrag in ARK Diakonie Deutschland beschlossen
Die Dienstgeberseite hat am 01.06.2016 einen Antrag in die ARK zur Erhöhung der Entgelte um 2,6 % für Mitarbeitende nach Anlage 2 und Anerkennungspraktika nach Anlage 10a.I eingebracht, der von der ARK beschlossen wurde. Die Entgelte für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler in der Pflege nach Anlage 10a.II und III steigen um 4 %. Die Steigerungen werden zum 01.08.2016 greifen. Per Dienstvereinbarung können die Regelungen um bis zu zwei Monate vorgezogen werden.
Diese Erhöhung gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte nach Anlage 8a, da hier gesonderte Entgeltverhandlungen zum Jahresende erfolgen.
Zu den vielen weiteren Anträgen beider Seiten haben die Dienstgeber umfangreiche Kompromissvorschläge gemacht, die aber zu keiner Einigung in der ARK-Sitzung führten und so in der zweistufigen Schlichtung entschieden werden. Bis zu einem verbindlichen Spruch des Schlichters, der für beide Seiten gilt, können einvernehmliche Lösungen vereinbart werden. Die Dienstgeber sind weiter ausdrücklich gesprächsbereit, um angemessene Lösungen für Mitarbeitende und Einrichtungen der Diakonie in allen Regionen und Arbeitsfeldern zu finden.