Schlichtungsbeschluss bleibt bestehen!

Die Dienstnehmerseite hat ihren Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit beim Kirchengericht auf richterlichen Hinweis geändert und durch einen Antrag auf Feststellung von Verfahrensfehlern bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses ersetzt. Das Gericht hat sich daraufhin in weiten Teilen der Auffassung der Dienstnehmer bei der Auslegung der Ordnung angeschlossen und dem Antrag stattgegeben.

Für Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie (und die Verantwortlichen in den Einrichtungen der Diakonie) steht die Frage im Raum, ob nun die Gehaltserhöhungen wieder zurückgefordert werden müssen. Das werden sie nicht, denn die Unwirksamkeit der AVR DD nach der Schlichtungsentscheidung vom 3. April 2017 ist eben nicht festgestellt worden. Auch mit den festgestellten Verfahrensfehlern bei der Anrufung bleibt der Schlichtungsbeschluss in der Welt, mindestens bis die Entscheidung – möglicherweise auch erst durch die nächst höhere Instanz beim KGH überprüft – rechtskräftig würde.

Die Dienstgeberseite stellt dies nicht klar, um die Dienstnehmerseite zu verärgern. Wenn man vor Gericht einen Antrag stellt und gewinnt, freut man sich zunächst. Das hätten wir uns auch. Wir schreiben diesen Beitrag, weil sich dieser BLOG an Sie, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überall in der Diakonie richtet.

Die Dienstgeberseite begrüßt es sehr, wenn die ARK sich wieder zusammenfindet, um gemeinsam am Verhandlungstisch der ARK nach Lösungen zu suchen und diese auch zu finden. Wir wenden uns auch an Sie, die Dienstnehmervertreter in der ARK DD: Auch für uns ist es sehr wertvoll, dass die ARK selbst gemeinsame Beschlüsse fasst und damit Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Nach anderthalb Jahren Abwesenheit begrüßen wir Ihre Bereitschaft und den Schritt zurück in die ARK DD sehr, um gemeinsame Beschlüsse auch noch in dieser Amtsperiode treffen zu können.

Das müsste es doch wert sein!

Am 28. Juni 2017 vertagte das Kirchengericht der EKD die Entscheidung zum Dienstnehmerantrag auf Aufhebung des Beschlusses des Schlichtungsausschusses der ARK DD. Ende Mai hatten die Dienstnehmer einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Was durch den Schlichtungsbeschluss vom 3. April 2017 erreicht werden sollte, Entgelterhöhungen und Planungssicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist seitdem durch diesen Aufhebungsantrag wieder auf unsichere Füße gestellt. Der Beschluss gilt auch weiterhin für 150.000 Mitarbeitende, doch bis zur kirchengerichtlichen Entscheidung wächst die Verunsicherung in den Einrichtungen weiter. Die wiederholte Abwesenheit der Dienstnehmervertreter bei der am 29. Juni regulär anberaumten Sitzung der ARK DD hat diesen Effekt noch verstärkt.

Aber es gibt Alternativen: Anfang August tagt der Fachausschuss der Dienstgeberseite und wenige Tage später der, der Dienstnehmer. Wir haben immer Gesprächsbereitschaft signalisiert und tun dies auch weiter. Wir wollen uns auch nach der Schlichtung innerhalb der ARK DD zu neuen Anträgen und Ideen austauschen: Dieser Austausch setzt aber konkrete Themen und differenzierte Vorschläge zu den attraktiven Arbeitsbedingungen in der Diakonie voraus, die die Seiten in den Fachausschüssen vor der Sitzung im September prüfen und bewerten können. Damit können wir Arbeitsbedingungen jenseits der Partikularinteressen bundesweit für die AVR DD gestalten – für Mitarbeitende und Einrichtungen direkt und unmittelbar. Das müsste es doch wert sein!

„Wir sind dagegen“ reicht nicht

Seit dem Beschluss des Schlichtungsausschusses der ARK DD von Anfang April profitieren die Mitarbeitenden, die nach den AVR DD vergütet werden, von den darin beschlossenen Ergebnissen. Ohne den Schlichtungsbeschluss würden sie dieses Jahr vermutlich noch immer auf Entgelterhöhungen warten. Denn die Dienstnehmer hatten sich – zum Bedauern der Dienstgeberseite – dazu entschlossen, nicht mehr an den Sitzungen der ARK DD teilzunehmen und auch nicht im einberufenen Schlichtungsverfahren mitzuwirken. Sie verzichteten bewusst darauf, ihre materiellen Positionen und Argumente im Rahmen des Verfahrens und ggü. dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses einzubringen.

Der Beschluss selbst führte endlich zu notwendiger Planungssicherheit. Auch die klarstellenden Regelungen zum Erhalt von Öffnungsklauseln dienen der Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Erhalt der hohen Tarifbindung in der Diakonie von der Mitarbeitende und Einrichtungen profitieren. Die Einführung einer geringen Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung trägt zur Stabilisierung des Finanzierungssystems bei und ist ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersversorgung auch für künftige Generationen zu sichern.

Im Mai 2017 haben die Dienstnehmer nun aber einen Antrag beim Kirchengericht des EKD in Hannover eingereicht, mit dem sie nicht die materiellen Beschlüsse an sich, sondern angebliche Verfahrensfehler bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses durch die Dienstgeber monieren. Im Januar 2017 hatte sich die Dienstgeberseite zur Anrufung des Schlichtungsausschusses entschlossen, nachdem seit Juni 2016 keine Verhandlungen in den Sitzungen der ARK DD stattgefunden hatten. Die Dienstgeberseite ist der Auffassung, dass die Verfahrensordnung eingehalten wurde. Das Kirchengericht wird allein diese formalen Fragen und die dazu vorgetragenen Argumente überprüfen. Eine solche gerichtliche Überprüfung ist auf Grundlage der Ordnung der ARK DD möglich. Klar ist aber, dass dieser Schritt sowohl bei Einrichtungen als auch bei Mitarbeitenden große- Verunsicherungen auslöst.

Zu einer Beratung der Rechtsfragen am 28. Juni 2017 bei dem Kirchengericht der EKD kam es nicht, da der Schlichtungsausschuss nicht zu dem Termin geladen worden war. Das Gericht wird einen neuen Termin bestimmen.

Die Dienstnehmerseite zielt mit der geforderten Aufhebung des Schlichtungsbeschlusses auf eine Korrektur der materiellen Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens ab. Durch ihre vorsätzliche Abwesenheit verzichteten sie aber selbst darauf, ihre materiellen Positionen und Argumente in das Verfahren und ggü. dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses einzubringen. Es bleibt die Frage, warum die Dienstnehmer nicht die Möglichkeit genutzt haben, sich im regulären Verfahren zu beteiligen und auf die materiellen Ergebnisse einzuwirken.

Der Schlichtungsbeschluss kann aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit in seiner bereits beschlossenen Form nicht nachträglich abgeändert werden. Er gilt und ist von den Einrichtungen seit April umzusetzen. Es ist Zeit, die ARK DD als gemeinsame Verpflichtung zu verstehen und zurück an den Verhandlungstisch zu kehren. Anstatt vor dem Kirchengericht über Verfahrensfragen zu diskutieren, könnte in den gemeinsamen Sitzungen der ARK DD über materielle Fragen gesprochen werden. Neue Anträge der Dienstnehmer wie Dienstgeber können in der ARK DD gestellt werden. Bereits in der letzten Sitzung der ARK DD am 29. Juni 2017 hatten die Dienstnehmer Gelegenheit dazu. Doch diese Möglichkeit zum konstruktiven Austausch wurde wieder nicht genutzt. Die Dienstgeberseite wird aber jeden Antrag diskutieren und steht für Gespräche in der ARK DD zur Verfügung.

Gordische Knoten und schwere Herzen

Der Schlichtungsausschuss der ARK DD hat am 3. April 2017 eine Entscheidung zur sogenannten kleinen „Paketlösung“ getroffen. Dem Antrag der Dienstgeber wurde beim Schlichtungsspruch nicht in Gänze entsprochen. Der Beschluss des Schlichtungsausschusses geht zu Gunsten der Mitarbeitenden materiell über den Antrag der Dienstgeberseite hinaus:

  • Mitarbeitende und Auszubildende erhalten bereits ab dem 1. Juli 2017 Entgelterhöhungen in Höhe von 2,7 % bzw. in Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, bei Ambulanten Diensten und Beratungsstellen 2,7 % mehr ab dem 1. September 2017. Erhöht wird auch die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge in Anlage 9. Einrichtungen können mit ihren Mitarbeitervertretungen durch Dienstvereinbarung die Entgelterhöhungen um bis zu drei Monate vorziehen bzw. einen einheitlichen Termin für die Entgelterhöhung festlegen.
  • Ärztliche Mitarbeitende erhalten in Anlehnung an den Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar 2017 mehr Geld (+ 2,3 %) und bereits ab dem 1. September 2017 weitere 2,7 %,
  • Die Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung fällt geringer aus als in der kleinen „Paketlösung“ angebracht. Sie greift erst ab einem Beitragssatz von 4,5 % und beträgt die Hälfte des diesen Beitragssatz übersteigenden Betrages.
  • Die Rechtssicherheit der Öffnungsklauseln wurde durch redaktionelle Änderungen erreicht. Gleichzeitig wurde die Anwendung der Öffnungsklauseln aber an weitere konkrete Voraussetzungen (Entgelt und Urlaub) gebunden.

Der Schlichtungsbeschluss wird mit der schriftlichen Veröffentlichung in einem Rundschreiben durch die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland unmittelbar wirksam (vgl. https://www.diakonie-wissen.de/web/forum-recht-und-wirtschaft/arbeitsrechtliche-kommission).

Nachdem die Dienstgeberseite in den vergangenen Monaten bereits ein hohes Entgegenkommen gezeigt und sich von ihren ursprünglichen Anträgen gelöst hatte, trägt sie diese Entscheidungen des Schlichtungsausschusses mit den weiteren Abweichungen zugunsten der Dienstnehmerseite an dieser Stelle eher „schweren Herzens“. Für viele Einrichtungen bedeutet dieser Abschluss eine hohe wirtschaftliche Belastung und wird in einigen Regionen und Hilfefeldern über die wirtschaftliche Schmerzgrenze hinausgehen. Umso wichtiger ist es, dass der Schlichtungsausschuss Klarstellungen bei den Öffnungsklauseln beschlossen hat.

Es ist zu hoffen, dass mit diesem Schlichtungsbeschluss  zwei gordische Knoten gelöst sind: Einmal die seit Monaten offenen Fragen zu Entgelt, Attraktivität und Planungssicherheit. Zum anderen können sich die Beteiligten nun auf die Wiederherstellung der gebotenen Arbeitsfähigkeit in der ARK konzentrieren. Ein Gespräch erfolgt hierzu kurzfristig.

Überfällige Klärungen erneut verhindert – Fortsetzung der Ruhepause auch im Schlichtungsausschuss

Zum 10. März 2017 hatte der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses die Mitglieder des Schlichtungsausschusses zur Sitzung eingeladen, um über den Antrag der Dienstgeber zur ‚kleinen Paktlösung’ zu beraten und zu einem möglichst gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
Der Schlichtungsausschuss konnte allerdings keine Entscheidung treffen, weil er wegen der Abwesenheit der Dienstnehmervertreter nicht vollständig besetzt war. Nunmehr muss erneut geladen werden.
Im nächsten Sitzungstermin kann dann mit der Mehrheit der sieben Mitglieder des Schlichtungsausschusses eine Entscheidung getroffen werden. Falls die Dienstnehmer erneut abwesend blieben, wäre dann eine einstimmige Entscheidung aller übrigen Schlichtungsaussschussmitglieder notwendig.

Da das Jahr 2017 fortschreitet, halten die Dienstgeber eine Entscheidung für notwendig, da ansonsten Ungewissheit statt Planungssicherheit besteht: Dies betrifft sowohl kommende Entgelterhöhungen als auch die seit fast einem halben Jahr überfällige Klärung der Entgelterhöhungen für Ärztinnen und Ärzte in der Anlage 8a AVR DD.

Die Dienstgeberseite hat ihre Bereitschaft erklärt, zur weiteren Arbeit der ARK ergänzend ein Gespräch mit der Dienstnehmerseite vorzubereiten und durchzuführen.

Wider die Legendenbildung

Die Dienstgeberseite stand und steht zum Dritten Weg. Anders als die Dienstnehmer erschien die Dienstgeberseite zu jedem Verhandlungstermin der letzten Monate in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD), so auch am 14. Februar 2017.

Auf der Tagesordnung der ARK DD am 14. Februar standen u.a. Änderungsbedarfe in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD), die sich aus unterschiedlichen Gesetzesänderungen ergeben sowie die anstehende Novellierung der Ordnung der ARK DD. Ein inhaltlicher Austausch zu diesen Punkten war nicht möglich, da die Dienstnehmerseite erneut nicht zu einer Sitzung der ARK DD erschienen ist.

Darüber hinaus wurde der Beschluss der Dienstgeberseite zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens aufgrund einer Beschlussunfähigkeit im Rahmen der Sitzung der ARK DD formell bestätigt: Die 12 anwesenden Dienstgebervertreter votierten einstimmig dafür.

Ein Schlichtungsverfahren wegen Beschlussunfähigkeit kann eingeleitet werden, wenn die ARK DD mindestens zwei Mal nicht beschlussfähig war. Mittlerweile gab es seit Juni 2016 keine Sitzung der ARK DD mehr, in der Beschlüsse gefällt werden konnten, da die Dienstnehmervertreter an allen fünf Sitzungen nicht teilnahmen. Nicht beraten und ggfs. beschlossen werden konnten dadurch der Antrag zu einer „Paketlösung“, die die Dienstgeber eingebracht hatten. Sie stellt die Schmerzgrenze der Dienstgeber dar. Diese kleine „Paketlösung“ soll den Stillstand sei Juni auflösen. Sie dient dazu, die Vielzahl der Anträge beider Seiten auf die wesentlichen Verhandlungsgegenstände zu reduzieren und in einen Kompromiss münden zu lassen. Dieses erweiterte Dienstgeberangebot im kleinen Paket sieht u.a. eine Entgeltsteigerung von insgesamt 5,3 Prozent vor (siehe Blogbeitrag vom 12. Januar 2017). Schon heute liegt das Grundgehalt z.B. in der Entgeltgruppe 7 (z.B. Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in) in den AVR DD rund 100 Euro über den Gehältern als im TVöD. Verglichen mit Wettbewerbern wie der AWO NRW oder den Sana Kliniken ergeben sich oft mehrere hundert Euro Gehaltsdifferenz zugunsten der Mitarbeitenden in der Diakonie.

Der Versuch der Dienstgeber, durch eine kleine „Paketlösung“ zu einem Kompromiss zu gelangen, ist trotz immer wieder verbesserter Angebote bislang nicht erfolgreich gewesen. Der nicht erkennbare Kompromisswille der Dienstnehmer stellt sich für die Dienstgeber als fragwürdige Taktik dar. Eine weitere Beteiligung an Sondierungsgesprächen außerhalb der ARK (Sitzungen der Vollkommission) wird von den Dienstgebern daher nicht mehr mitgetragen.

Die Dienstgeber haben sehr lange darauf gesetzt – und hoffen noch immer – dass eine Verständigung mit den Dienstnehmervertretern in regulären ARK-Verhandlungen möglich ist. Nach fünf vergeblichen Anläufen sehen die Dienstgebervertreter jedoch inzwischen kaum noch eine andere Chance, als die Schlichtung einzuleiten, um eine Tarifentwicklung zu ermöglichen. Denn die Diakonie-Beschäftigten erwarten zu recht angemessene Tarifsteigerungen und die diakonischen Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Die Schmerzgrenzen der Einrichtungen sind erreicht.

Schlichtung wegen Beschlussunfähigkeit

Der kirchliche Gesetzgeber möchte Stillstand in der ARK DD verhindern. Deswegen sieht er die Schlichtung wegen Beschlussunfähigkeit vor. Der überparteiliche Schlichter, der vom Präsidenten des Kirchengerichtshofs der EKD eingesetzt wurde, wird nach dem Votum der Dienstgebervertreter in der ARK DD eine Sitzung des Schlichtungsausschusses einberufen. Der Schlichtungsausschuss setzt sich – wie auch bei regulären Schlichtungsverfahren – aus den drei benannten Mitgliedern der Dienstnehmervertreter und der Dienstgebervertreter sowie dem Schlichter zusammen. Die Schlichtung wegen Beschlussunfähigkeit ist einstufig angelegt, d.h. die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind bindend. Beschlüsse müssen immer mit einer Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses getroffen werden – die Stimme des Schlichters kann deswegen ausschlaggebend sein.

Exkurs: Verbindliche Schlichtung – legitimes Mittel für den Interessensausgleich

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom November 2012 deutlich gemacht: Die verbindliche Schlichtung ist ein notwendiges Instrument für die Arbeitsrechtsetzung im Dritten Weg und ein dem Arbeitskampf gleichwertiges Mittel, um Interessenskonflikte auszugleichen. Schlichtungsverfahren werden auch in Tarifkonflikten anderer Branchen (z.B. Bahn, Piloten) zur Konfliktlösung genutzt.

Aktueller Stand im Schlichtungsverfahren vom Sommer 2016

Neben dem aktuell angerufenen Schlichtungsverfahren aufgrund der Beschlussunfähigkeit in der ARK DD ist noch ein weiteres Schlichtungsverfahren anhängig. Dabei geht es um die ursprünglichen Anträge der Dienstgeber und Dienstnehmer, wie sie im Februar 2016 formuliert und im Sommer 2016 im Schlichtungsausschuss erstmals beraten wurden. (Siehe Blogbeiträge z.B. vom 14. Juli oder 15. September 2016). Sowohl Dienstnehmer und Dienstgeber riefen die Schlichtung zu ihren jeweils eingebrachten Anträgen an.

Während die Dienstgeber den größten Teil ihrer ursprünglichen Anträge zurückgezogen haben, u.a. zu Flexibilisierungen nach Regionen und / oder Hilfefeldern, war seitens der Dienstnehmervertretung kaum Bewegung bemerkbar. Der Schlichtungsausschuss hat zu den damals vorliegenden Anträgen Beschlüsse gefasst, die der ARK DD zur Beratung vorgelegt wurden.

Da die Dienstnehmervertreter nicht an den Sitzungen der ARK teilnahmen, konnte die ARK die Schlichtungsergebnisse nicht beraten – dies ist im Verfahren jedoch notwendigerweise vorgesehen. An dieser Stelle „hängt“ dieses Schlichtungsverfahren.

Verantwortung wahrnehmen – Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Momentan ist die tarifliche Weiterentwicklung in der ARK DD aufgrund des Verhaltens der Dienstnehmervertreter blockiert. Ein Stillstand schadet jedoch allen: Den Dienstnehmern, die auf angemessene Entgeltsteigerungen warten und den diakonischen Unternehmen, die Planungssicherheit für ihre Gespräche mit den Kostenträgern benötigen. Die Dienstgeber hoffen darauf, dass die Dienstnehmer sich ihrer Verantwortung für rund 150.000 Beschäftigte in der Diakonie bewusst werden und sich wieder an den Verhandlungen beteiligen – in der ARK DD und im Schlichtungsausschuss. Ein erster möglicher Schritt dazu wäre, die eigenen Positionen gegenüber dem Schlichtungsausschuss und dessen Vorsitzendem darzulegen und so für die eigenen Anliegen ernsthaft und sachlich begründet einzutreten.

ARK DD am 12.01.2017 erneut nicht beschlussfähig

Angereiste Dienstgeber reagieren mit Enttäuschung und Unverständnis auf das Nichterscheinen der Dienstnehmerseite zu den Kommissionsverhandlungen

Die ARK war in der gestrigen Sitzung nach ordentlicher Einladung nicht beschlussfähig, da die Dienstnehmervertreter zum vierten Mal in Folge seit Juni 2016 nicht zur Sitzung erschienen sind. Deshalb konnten Beschlüsse erneut nicht gefasst werden. In der vorangegangenen Sondierung war es nicht zu einer Verständigung über ein Gesamtpaket gekommen. Nach anschließender intensiver Diskussion im Fachausschuss auf Dienstgeberseite wurde ein weiter verbessertes und trotz Zeitknappheit beschlussreifes Angebot vorgelegt.

Da auch dieser Einigungsversuch von der Sondierungsgruppe der Dienstnehmerseite als unzureichend abgelehnt wurde, bestehen ernste Zweifel am Einigungswillen. Die Dienstnehmervertreter erklärten die Gespräche für beendet und blieben anschließend der ARK-Sitzung fern, die nach kurzer Zeit wegen Beschlussunfähigkeit beendet wurde. Die letzte beschlussfähige Sitzung hatte Anfang Juni 2016 stattgefunden; in dieser Sitzung wurde u.a. auf Antrag der Dienstgeberseite einstimmig die Entgelterhöhung um 2,6 Prozent beschlossen.

Die Dienstgeberseite hält weiter eine zeitnahe Vereinbarung im Paket (lineare Entgelterhöhungen in 2017, Wiedereinführung einer Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung, redaktionelle Klarstellung zur verlässlichen Anwendbarkeit der Öffnungsklauseln) für notwendig und ist bereit, die erforderliche Verständigung am Verhandlungstisch auch im vorgesehenen Schlichtungsverfahren zu suchen. Im in der Ordnung geregelten und nun eingeleiteten Schlichtungsverfahren könnten die Hürden für die angebotenen Vergütungserhöhungen überwunden werden.

Die Kernpunkte des erweiterten Dienstgeberangebots vom 12.01.2017:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Mitarbeitenden und Auszubildenden zum 1. Juli 2017 in Höhe von 2,7 v.H.; für Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, Ambulante Dienste und Beratungsstellen Inkrafttreten der Erhöhung zum 1. September 2017; Möglichkeit, den Erhöhungszeitpunkt durch Dienstvereinbarung jeweils um bis zu drei Monate vorzuziehen;
  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Ärztinnen und Ärzte zum 1. Januar 2017 um 2,3 v.H., ab dem 1. August 2017 um weitere 2,0 v.H. und ab dem 1. Februar 2018 um weitere 0,7 v.H.;
  • Einführung einer Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den betrieblichen Aufwendungen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung zum 1. Juli 2017 in Höhe der Hälfte des einen Beitragssatz von 4,5 v.H. übersteigenden zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Aufwendungen zur zusätzlichen Altersversorgung belaufen sich bei den meisten Kassen zurzeit auf 4,8 %.
  • anwendungs- und rechtssichere Gestaltung der Öffnungsklauseln der Anlage 14, § 17 und der Anlage 17 der AVR DD

 

Einen Schritt weiter, aber noch (lange) nicht am Ziel

Im Vorfeld der regulären Sitzung der ARK DD am 22. November 2016 fanden erneut Sondierungsgespräche zwischen Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber statt. Trotz konstruktiver Sondierungsrunden nahmen die Dienstnehmervertreter leider nicht an der langfristig terminierten ARK-Sitzung teil.

Nachdem die Dienstgeber bereits in den letzten Monaten ein weitreichendes Entgegenkommen signalisiert hatten – z.B. durch die Rücknahme der „Altenhilfeanträge“ und der Forderung nach regionalen Flexibilisierungen (siehe Blogbeiträge vom 19. und 27. September) – zeigten sich während der Sondierungsgespräche nun auch die Vertreter der Dienstnehmer offen für konstruktive Verhandlungen. Dieses Signal begrüßen die Dienstgeber ausdrücklich.

Knackpunkt Zusatzversorgung

Die kirchliche Zusatzversorgung ist ein wichtiges Element der Sozialleistungen der diakonischen Unternehmen. Sie sichert eine zusätzliche Altersvorsorge für alle Mitarbeitenden in der Diakonie. So tragen die diakonischen Dienstgeber dazu bei, den Lebensstandard trotz sinkender Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zu sichern und bleiben zugleich für junge Mitarbeitende attraktiv. Die Zusatzversorgung ist eine Leistung, die es bei den meisten privat-gewerblichen Anbietern im Sozialbereich nicht gibt!

Die Dienstgeber tragen die Kosten dafür bisher allein, die sich immerhin auf derzeit zusätzlich 4,8 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts pro Mitarbeitenden belaufen. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert: der demografische Wandel (Stichwort „alternde Gesellschaft“) und die nun seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten führen dazu, dass die aktuellen Beiträge nicht ausreichen, um die zugesagten Leistungen zu finanzieren. Deswegen sind Änderungen in der Finanzierung erforderlich. Wenn nicht Leistungen der Zusatzversorgung gekürzt werden sollen, werden die Beiträge zukünftig weiter steigen. Dies ist schon jetzt absehbar. Denn anders als die „öffentlichen“ Kassen haben die kirchlichen Zusatzversorgungskassen die Beitragssteigerungen bereits offengelegt. So werden die KZVK Rheinland-Westfalen und die EZVK ihre Beiträge in den kommenden Jahren auf 5,6 Prozent erhöhen. Um die Erhöhungen solidarisch zu schultern, plädieren die Dienstgeber seit langem für die Wiedereinführung einer Eigenbeteiligung der Dienstnehmer, die es bereits bis 2007 gab.

Auch in der gestrigen Sondierung war die Frage nach der Eigenbeteiligung Thema. Die Dienstnehmer wollen eine Eigenbeteiligung in Schritten von 0,2 %, 0,3 % und 0,4 % erheben und diese sehr geringe Beteiligung über 10 Jahre hinweg bis 2026 als unveränderbar festschreiben.

Ein Rechenbeispiel:

Für eine/n Erzieher/in (Entgeltgruppe 7 der AVR DD, mit Zuschlag für ein Kind und einer Schichtzulage) würde eine monatliche Eigenbeteiligung in Höhe von 0,2 Prozent einen Betrag von 6,10 Euro brutto, bei einer Eigenbeteiligung in Höhe von 0,4 Prozent einen Betrag von 12,19 Euro brutto bedeuten – und das steuer- und beitragsbegünstigt.

Diese Eigenleistungen sind für die eigene zusätzliche Vorsorge im Alter ein sehr überschaubarer Betrag. Vor allem, wenn man diese Vorsorgeform mit anderen Möglichkeiten wie der Riester-Rente (Einzahlung: 4% des Vorjahresbrutto, um die volle Förderung zu erhalten) vergleicht.

Eine Festlegung wie aktuell von den Dienstnehmern gefordert, wird der schwierigen Situation der kirchlichen Zusatzversorgungskassen nicht gerecht, sondern gefährdet die Existenz des gesamten Systems der Altersvorsorge in der Diakonie. Dies ist nicht im Interesse eines Erhalts der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.

Auch hier signalisierten die Dienstgeber aber Verhandlungsbereitschaft. Die Angebote der Dienstgeber in den gestrigen Gesprächen waren

a) entweder eine Eigenbeteiligung in den erwähnten Schritten, allerdings ohne eine 10-jährige Festschreibung

oder

b) eine zehnjährige Bindung, dann allerdings mit angemessenen Eigenbeteiligungswerten.

Beide Vorschläge wurden von der Dienstnehmerseite derzeit nicht angenommen.

Über das Angebot der Dienstgeber für eine Entgelterhöhung wurde nicht beraten. Die Dienstgeber bleiben bei ihrem Angebot einer Erhöhung von insgesamt 5,3 Prozent für 2016 und 2017. (Angebotdetails: Siehe Blogbeitrag vom 26. Oktober 2016)

Weiteres Verfahren

Die Dienstgeber begrüßen die Rückkehr zu inhaltlichen Verhandlungen (auch wenn in den Sondierungsgruppen bislang bedauerlicherweise keine Ergebnisse erzielt werden konnten). Die Dienstgeber hoffen darauf, dass sich auch im Vorfeld der nächsten Sitzungen der Fachausschüsse die Gelegenheit ergeben wird, sich über die strittigen Punkte auszutauschen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Die nächste reguläre Sitzung der ARK DD ist für den Februar 2017 vorgesehen. Die Dienstgeber würden es aber befürworten und unterstützen, wenn es bereits früher zu einer Verständigung kommen würde.

Dienstgeber bieten mit zweiter Runde insgesamt 5,3 Prozent mehr Entgelt an … und Dienstnehmer verweigern Verhandlungen

Für rund 150.000 Mitarbeitende in der Diakonie hätte es ein Erfolg werden können. Denn am letzten Donnerstag legten die Dienstgeber – trotz großer Bedenken – ein nochmals verbessertes Angebot vor: Neben der bereits beschlossenen Entgelterhöhung ab dem 1. August 2016 in Höhe von 2,6 Prozent, sollten 2017 noch einmal 2,7 Prozent hinzukommen. Damit wäre für die Jahre 2016/2017 eine Tarifsteigerung von 5,3 Prozent möglich gewesen – ein Angebot, dass es sonst in der Sozialbranche kaum geben dürfte. Und nicht nur das. Die Dienstgeber hatten bereits im September die umstrittenen Anträge zur Altenhilfe zurückgezogen. Dies alles, um Kompromissbereitschaft zu signalisieren und sowohl den Mitarbeitenden als auch den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben. Im Gegenzug wollten die Dienstgeber über die Wiedereinführung einer Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden bei der kirchlichen Zusatzversorgung verhandeln, um die zusätzliche Altersversorgung auf eine solidere Basis zu stellen.

Statt dem Erhöhungspaket zuzustimmen, verweigerten die Dienstnehmervertreter erneut die Aufnahme der Verhandlungen. Ob dies im Sinne der Mitarbeitenden gewesen sein dürfte, bleibt sehr fraglich. Das Kopfschütteln über das erneute Fernbleiben ist groß.

Die Kernpunkte des Dienstgeberangebots:

  • eine weitere Entgelterhöhung um 2,7 Prozent, die zwischen dem 1. Mai per Dienstvereinbarung vorgezogen, sonst erneut am 1. August und dem 1. Oktober 2017 Inkraft treten sollte. Bereits am 1. August 2016 wurden die Entgelte mit den Stimmen sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber in der ARK DD um 2,6 Prozent erhöht.
  • eine einfache und transparente Beteiligung der Mitarbeitenden an der kirchlichen Zusatzversorgung: Beiträge über 4,4 Prozent, sollen zukünftig von Dienstnehmern und Dienstgebern jeweils zur Hälfte getragen werden. Die Aufwendungen zur zusätzlichen Altersversorgung belaufen sich bei den meisten Kassen zurzeit 4,8 Prozent.

Außerdem wurde die Bereitschaft zur Übernahme der Einigung des Marburger Bundes (MB) mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Entgeltsteigerung für Ärzte unterstrichen.

Zu den Hintergründen

Wenn eine weitere Entgelterhöhung in diesem Ausmaß abgelehnt wird, liegt es nah, nach den Gründen zu fragen. Neben vermuteten Auswirkungen von und zu regionalen Kommissionen und Konkurrenzen zwischen Regionen und Dienstnehmerverbänden geht es vor allem um die folgenden Punkte der Dienstnehmer, zu denen sich die Dienstgeber wie folgt positionieren:

Verbesserungen werden am eigenen Verhandlungstisch erzielt

Die ARK DD ist eine eigenständige Kommission und die AVR DD sind ein eigenständiger Tarif, der eigenständige Arbeitsbedingungen gestaltet. Diese Eigenständigkeit hat einen guten Grund: Die AVR DD werden bundesweit für Dienstverhältnisse in allen Regionen und Arbeitsfeldern angewendet – und in Hinblick auf die spezifischen Anforderungen diakonischer Einrichtungen weiterentwickelt.

Die Tabellenstruktur, die Eingruppierung, die Altersvorsorge und viele weitere Punkte sind auf diese Anforderungen hin im Konsens gestaltet worden und haben sich bewährt. Das betrifft zum Beispiel auch die bessere Vergütung von jungen Fachkräften in einer Lebensphase, in der oft jeder Cent zählt. Der viel zitierte TVöD stellt diese Gruppe oft schlechter. Hinzu kommt: Die Kinderzulage ist beim TVöD bereits vor Jahren entfallen, die Jahressonderzahlung „eingefroren“. Wer also nur den TVöD als Vergleich wählt, muss auch diese Aspekte berücksichtigen – alles andere ist Rosinenpickerei.

Der TVöD hat seit Jahren in vielen großen Bereichen der Wohlfahrtspflege drastisch an Bedeutung verloren, er ist in vielen Regionen nicht mehr der entscheidende Maßstab. Er bildet die spezifischen Anforderungen an soziale Arbeit nicht hinreichend ab. Die öffentlichen Arbeitgeber bzw. Wohlfahrtseinrichtungen haben sich aus der Tarifbindung verabschiedet. Bestes Beispiel dafür: die Altenhilfe. Nach der aktuellen Pflegestatistik des Statistisches Bundesamtes befindet sich nur noch ein Prozent der ambulanten Altenhilfe in kommunaler Trägerschaft, bei der stationären Altenhilfe sind es fünf Prozent. Das hängt damit zusammen, dass der TVöD keine angemessene, insbesondere im Wettbewerb mit privat-gewerblichen, gewinnorientierten Anbietern durchsetzbare Vergütungsstruktur aufweist.

Tarifbindung sichern – Deregulierung verhindern

Die Dienstgeber in der ARK DD stehen für eine hohe Tarifbindung. Bislang weist die Diakonie mit knapp 90 Prozent eine sehr hohe Flächenbindung auf. Diese gerät nun zunehmend in Gefahr. Denn Tarife, die nicht refinanzierbar, bürokratisch und für die Unternehmen nicht tragbar sind, führen über kurz oder lang zum Verlust einer gemeinsamen tariflichen Ebene, wie die AVR sie darstellen.

So haben zum Beispiel die Einrichtungen der AWO bereits 2006 die Bindung an den Bundestarifvertrag aufgegeben. Nur bei den kirchlichen Wohlfahrtverbänden gibt es noch Flächentarife, auf einem im Branchenvergleich hohen Niveau!

Die abnehmende Tarifbindung hat sich bereits in den vergangenen Jahren bei den Kommunen gezeigt: Outsourcing war und ist dort an der Tagesordnung und trifft vor allem Beschäftigte in unteren Lohngruppen. Kommunen übertragen Aufgaben an andere Anbieter, die zu günstigeren Tarifen arbeiten und kaufen Leistungen extern ein. Damit verliert der TVöD in der Fläche und der Breite an Bedeutung. Das Beispiel „Altenhilfe“ wurde genannt, aber es zählen auch Reinigungsdienste, Catering/Küchen, Nahverkehr, Müllentsorgung und viele weitere Arbeitsfelder dazu.

Auch in der Gesamtwirtschaft nimmt die Tarifbindung stetig ab: Nach Angaben des IAB-Betriebspanels betrug sie im 1998 im Westen noch 76 Prozent, im Osten 63 Prozent – heute liegt sie im Westen bei 59 Prozent, im Osten bei 49 Prozent.

Dabei profitieren Mitarbeitende von einer hohen Tarifbindung, denn tarifgebundene Unternehmen zahlen im Schnitt höhere Entgelte und bieten mehr Sonderleistungen an. Das aktuelle Verhalten der Dienstnehmervertreter in der ARK DD stärkt nicht die Tarifbindung, sondern schwächt sie maßgeblich. Die Folge könnten Deregulierung, Rechtsunsicherheit und erhebliche Konflikte sein – und diese sind weder im Interesse der Dienstgeber, noch dürften sie im Interesse der Dienstnehmer sein.

Verhandeln statt Beharren auf Maximalforderungen

Seit Jahren sind die Refinanzierungsprobleme in der Diakonie bekannt. Seit Jahren mahnen die Dienstgeber Änderungen und Flexibilisierungen in den Tarifen an – um die Tarifbindung langfristig zu erhalten. Im Frühjahr 2016 gingen Dienstnehmer- als auch Dienstgeberseite mit Maximalforderungen in die Gespräche. Und während die Dienstgeber nach und nach neue Kompromisse vorschlugen, Anträge zurückzogen und Entgegenkommen signalisierten, bewegten sich die Dienstnehmer – keinen Millimeter weit. Alle Dienstnehmeranträge sind weiterhin Bestandteil der Schlichtung. Als Referenz wird pauschal auf (bestimmte Teile des) TVöD verwiesen. Zum Wesen von Verhandlungen gehört aber Bewegung. Stattdessen wurde nun sogar gefordert einen Tarifabschluss des TVöD 2018 zu übernehmen, den heute noch niemand kennen kann. Das ist unseriös. Wer stur an Maximalforderungen festhält, hat kein ernsthaftes Interesse an Verhandlungserfolgen – und auch nicht an Verbesserungen für Mitarbeitende.

Schlichtung ist kein Selbstzweck

Die Dienstgeber können auf eine Schlichtung verzichten, wenn Lösungen am Verhandlungstisch möglich sind. Dafür müssen die Dienstnehmervertreter aber auch an den Verhandlungen, an den Sitzungen, teilnehmen. Wie soll es denn sonst zu einer Verständigung außerhalb einer Schlichtung kommen? Auf der Agenda für die ARK stehen noch etliche Punkte, um alleine den Rechtsnormen zu entsprechen – das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist nur eines von vielen Beispielen.

Dass das gemeinsame Arbeiten und Überlegen auch in schwierigen Fragen zu gemeinsamen Lösungen führen und damit funktionieren kann, haben die letzten beiden Amtsperioden der ARK DD gezeigt: Denn es waren keine Schlichtungen nötig – einzige Ausnahme war die letzte Schlichtung zu einer Eingruppierungsfrage im Jahr 2012.

Die Kritik seitens der Dienstnehmervertreter am Schlichtungsverfahren ist deshalb unverständlich und auch unberechtigt, weil die Dienstnehmer selbst die geänderte Ordnung verhandelt und ihr zugestimmt haben. Der Schlichter ist vom Präsidenten des Kirchengerichtshofs berufen worden, nachdem beide Seiten sich nicht auf einen gemeinsamen Schlichter verständigen konnten!

Fazit

Als Dienstgeber bleiben wir dem Dritten Weg verpflichtet, nehmen unsere Verantwortung wahr und hoffen auf Verständigung. Wer ist denn da jetzt auf Abwegen? Wir laden herzlich ein, wieder auf den gemeinsamen Weg zu kommen, Interessensunterschiede abzuwägen und eine Lösung zu vereinbaren – im Interesse der Mitarbeitenden, der diakonischen Einrichtungen zur Sicherung unseres Auftrages in der Gesellschaft.

Vorleistung: Dienstgeber erfüllen Forderung der Dienstnehmer und setzen auf Einigung

Die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission wurde am 20. September 2016 fortgesetzt, ohne dass die Beschlussfähigkeit der ARK gegeben war. Die Dienstgeberseite war vom Fernbleiben der Dienstnehmer am zweiten Tag auch deshalb irritiert, weil neben der Bestätigung einer gemeinsamen, einstimmigen Schlichtungsempfehlung und der Beratung der übrigen Schlichtungsempfehlungen die jährlich alternierende Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden auf der seitenübergreifend aufgestellten Tagesordnung standen.

Die Dienstgeber bekräftigten aber auch am zweiten Tag: Wir wollen die Verständigung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission und sind deshalb verhandlungs- und einigungsbereit. Dass die Rücknahme der umstrittenen Anträge zu Altenhilfe und Regionen und das konkrete Verhandlungsangebot durch die Dienstgeberseite bei der Dienstnehmerseite keine Resonanz fanden, ist wohl nur durch Missverständnisse in der Kommunikation zu erklären.

Die Rücknahme dieser Anträge und die Fortsetzung der Gespräche mit den Dienstnehmervertretern waren zunächst intensiv auf der Dienstgeberseite diskutiert worden. Der Rückzug der Anträge und das Verhandlungsangebot wurden von einigen Dienstgebervertretern als sehr nah an der Überforderungsgrenze liegend bezeichnet.

Die erneute Nicht-Beratung zur Einführung einer Beteiligung der Mitarbeitenden an den derzeit ausschließlich von den Dienstgebern getragenen Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung erzeugte Unverständnis: Die Finanzlage der Zusatzversorgungskassen ist wegen des niedrigen Zinsniveaus und der steigenden Lebenserwartung der Versicherten äußerst angespannt. Alternativ zu den Beitragserhöhungen und der Eigenbeteiligung könnte nur das Versorgungsniveau insgesamt in Frage gestellt werden – dies würden die Dienstgeber durch einen Beschluss in der ARK womöglich vermeiden wollen. Die Rente aus der Zusatzversorgung beträgt auch in den niedrigeren Entgeltgruppen in der Regel mehrere hundert Euro und ist die attraktivste Sozialleistung der Diakonie.

Unverständnis auf der Dienstgeberseite besteht auch in der Darstellung und Auffassung zur Schlichtung: Die Dienstgeberseite hat die strittigen Anträge trotz positiver Schlichtungsempfehlung auf Drängen der Dienstnehmerseite zurückgezogen – bei den verbleibenden Anträgen ist der Schlichter auch den Dienstnehmerauffassungen gefolgt. Warum die Beratung der Anträge nicht erfolgte, bleibt genauso wenig nachvollziehbar wie eine klare Positionierung zur gemeinsamen einstimmigen Schlichtungsempfehlung zur Beihilfeordnung, die von den Dienstnehmern beantragt war. Die Dienstgeber haben ihren Verzicht auf Einwände in der Sitzung zu Protokoll und damit grünes Licht zur Umsetzung dieses Dienstnehmerantrages gegeben.

Die Dienstgeberseite hat sich trotz der vielerorts angespannten wirtschaftlichen Situation dennoch darauf verständigt, den Weg über zeitnahe Verhandlungen zugunsten einer so gemeinsam zu findenden Lösung zu gehen und auf eine Verständigung im Oktober zu setzen. Nachdem die Forderung der Dienstnehmer nach Rücknahme der Hauptanträge erfüllt ist, erwarten die Dienstgeber nun auch die zugesagte Rücknahme ihrer Anträge (zu den Öffnungsklauseln) als Zeichen für einen ernsten Einigungswillen der Dienstnehmerseite. Die Dienstgeberseite hat in der Sitzung ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass eine Verhandlungsgruppe aus Mitgliedern der Dienstgeberseite den Auftrag bekommen hat, mit Vertretern der Dienstnehmerseite eine möglichst baldige Verständigung und Beschlussfassung herbeizuführen.