In der Sitzung am 16. Juli 2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das die Arbeitsbedingungen in der Diakonie spürbar verbessern wird. Für Fachkräfte und langjährig Beschäftigte sind ergänzende Regelungen ein wichtiges Bindungs- und Gewinnungsinstrument. Die wichtigsten Elemente im Überblick:
Attraktive Entgelte
So sind Entgeltsteigerungen von bis zu über 9 Prozent vorgesehen: Ab dem 1. Juli 2019 erhöhen sich die Entgelte für alle Mitarbeitenden (außer den Ärzten) um bis zu 3,5 Prozent, mindestens um 2,5 Prozent. Zum 1. Juli 2020 erhöhen sich die Entgelte erneut um fast 5,5 Prozent, mindestens um 2,2 Prozent. Dies beinhaltet eine zusätzliche Erfahrungsstufe für die Entgeltgruppen der Fachkräfte (EG 7 bis EG 13). Durch alle Erhöhungsbestandteile zusammen sind so Steigerungen von über 9 Prozent erreichbar. Die Entgeltregelungen treten im Norden und Osten abweichend jeweils zum 1. Oktober 2019 bzw. 2020 in Kraft.
Mehr Verlässlichkeit in Dienstplänen
Ganz oben auf der Agenda der Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter stand in den Verhandlungen das Thema „verlässliche Dienstpläne“. Denn kurzfristiges Einspringen für erkrankte Kolleg/innen stellt viele Mitarbeitende vor organisatorische Herausforderungen, z.B. bei der Verschiebung von eigenen, individuellen Terminen. Deswegen werden zukünftig Stand-by-Dienste eingeführt, an denen sich Mitarbeitende an bestimmten Tagen für einen Einsatz am gleichen Tag in einem Zeitfenster von zwei Stunden bereithalten. Dafür werden zukünftig pauschal 30 Euro gezahlt. Bei einem tatsächlichen Abruf erhöht sich das zusätzliche Entgelt auf 45 Euro. Sollte dennoch ein kurzfristiges „Holen-aus-dem-Frei“ notwendig werden, gibt es zukünftig eine Pauschale von 60 Euro.
Die weiteren Beschlüsse im Überblick:
- Die Dienste zu ungünstigen Zeiten (Sonntags- und Nachtarbeit) werden besser honoriert. Auch „netto“ kommt durch die Berücksichtigung der Steuerfreiheit mehr bei den Mitarbeitenden an. Die Schichtzulagen sind angepasst.
- Nach den deutlichen Verbesserungen für die Ausbildungsentgelte in der Pflege und weiteren Beschlüssen steigen die übrigen Ausbildungsgänge zum 01.07.2019 um 2,5 v.H. und alle dann einheitlich zum 01.07.2020 um weitere 2,2 v.H.
- 30 Tage Urlaub gelten nun für alle Mitarbeitenden und Auszubildenden
- Die Arbeitszeit im Osten wird in zwei Schritten auf 39 Stunden reduziert und damit auf das Niveau im Westen angepasst
- Für die Ärzte werden separate Regelungen gesondert beschlossen
Von diesem sehr umfangreichen Maßnahmenpaket erhoffen wir Dienstgeber uns eine angemessene Honorierung des täglich Geleisteten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und dadurch auch eine gute Bindung und einen Vorsprung im Wettbewerb um fachlich versierte neue Mitarbeitende.