Dienstgeber tragen auch Corona-Prämie mit
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat heute in ihrer heutigen Sitzung über das Anliegen der Dienstnehmerseite nach Zahlung einer Corona-Prämie für die Mitarbeitenden in den AVR DD und dem Anliegen der Dienstgeberseite zum vorzeitigen Beschluss weiterer Entgeltsteigerungen im Jahr 2022 intensiv beraten.
Die Dienstgeberseite bedauert, dass in der heutigen Sitzung keine Beschlüsse über die Zahlung einer Corona-Prämie und weiteren Entgeltsteigerungen für die nicht-ärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefasst werden konnte. Ein entsprechender Beschlussvorschlag war zuvor von Mitgliedern beider Seiten erarbeitet und zur Sitzung vorgelegt worden.
Aus Sicht der Dienstgeberseite nimmt dieser Beschlussvorschlag die Anliegen beider Seiten auf. Er enthält die Zahlung einer Corona-Prämie zum Ausgleich für die Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid19 in allen Hilfefeldern und Entgeltsteigerungen sowie die für Einrichtungen wichtige Planungssicherheit für die anstehenden Kostensatzverhandlungen vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten Wirtschafts- und Haushaltslage.
Der in der Sitzung präzisierte Vorschlag umfasste insbesondere folgende Inhalte:
- Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie im April 2021 – je nach Entgeltgruppe zwischen 300 € und 600 €.
- Vergütungssteigerungen im Jahr 2022 in Höhe von 2,1 v.H. – mindestens jedoch um 50 €.
Die Dienstnehmerseite war demgegenüber mehrheitlich nur bereit, einen Beschluss über die Zahlung einer Corona-Prämie zu fassen.
Eine mögliche Beschlussfassung wird nun weiter von beiden Seiten gemeinsam beraten.
Pflegemindestarbeitsbedingungen
Wie die Tarifvertragsparteien verdi und BVAP gestern öffentlich bekannt gegeben haben, ist ihre beabsichtigte Antragstellung gemäß § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz an das BMAS zur Erstreckung ihres „Tarifvertrages über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege“ nach der gestrigen Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hinfällig geworden. Es erfolgte daher keine Abstimmung mehr über den Antrag der Tarifvertragsparteien.
Die Dienstgeber werden sich weiterhin solidarisch für alle Beschäftigten in der Altenpflege und mit der Caritas in der Pflegekommission für bessere Pflegemindestarbeitsbedingungen einsetzen und begrüßen ebenfalls die Ankündigung, dass die 5. Pflegekommission zeitnah errichtet wird. Die Pflegekommission ermöglicht zudem verlässlich die Verbesserung der Pflegemindestarbeitsbedingungen. Gleichzeitig mahnen die Dienstgeber die zügige Umsetzung der Pflegereform an, um die Attraktivität der Altenpflege langfristig auf ein stabiles Fundament zu stellen.