Angereiste Dienstgeber reagieren mit Enttäuschung und Unverständnis auf das Nichterscheinen der Dienstnehmerseite zu den Kommissionsverhandlungen
Die ARK war in der gestrigen Sitzung nach ordentlicher Einladung nicht beschlussfähig, da die Dienstnehmervertreter zum vierten Mal in Folge seit Juni 2016 nicht zur Sitzung erschienen sind. Deshalb konnten Beschlüsse erneut nicht gefasst werden. In der vorangegangenen Sondierung war es nicht zu einer Verständigung über ein Gesamtpaket gekommen. Nach anschließender intensiver Diskussion im Fachausschuss auf Dienstgeberseite wurde ein weiter verbessertes und trotz Zeitknappheit beschlussreifes Angebot vorgelegt.
Da auch dieser Einigungsversuch von der Sondierungsgruppe der Dienstnehmerseite als unzureichend abgelehnt wurde, bestehen ernste Zweifel am Einigungswillen. Die Dienstnehmervertreter erklärten die Gespräche für beendet und blieben anschließend der ARK-Sitzung fern, die nach kurzer Zeit wegen Beschlussunfähigkeit beendet wurde. Die letzte beschlussfähige Sitzung hatte Anfang Juni 2016 stattgefunden; in dieser Sitzung wurde u.a. auf Antrag der Dienstgeberseite einstimmig die Entgelterhöhung um 2,6 Prozent beschlossen.
Die Dienstgeberseite hält weiter eine zeitnahe Vereinbarung im Paket (lineare Entgelterhöhungen in 2017, Wiedereinführung einer Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung, redaktionelle Klarstellung zur verlässlichen Anwendbarkeit der Öffnungsklauseln) für notwendig und ist bereit, die erforderliche Verständigung am Verhandlungstisch auch im vorgesehenen Schlichtungsverfahren zu suchen. Im in der Ordnung geregelten und nun eingeleiteten Schlichtungsverfahren könnten die Hürden für die angebotenen Vergütungserhöhungen überwunden werden.
Die Kernpunkte des erweiterten Dienstgeberangebots vom 12.01.2017:
- Erhöhung der Tabellenentgelte der Mitarbeitenden und Auszubildenden zum 1. Juli 2017 in Höhe von 2,7 v.H.; für Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, Ambulante Dienste und Beratungsstellen Inkrafttreten der Erhöhung zum 1. September 2017; Möglichkeit, den Erhöhungszeitpunkt durch Dienstvereinbarung jeweils um bis zu drei Monate vorzuziehen;
- Erhöhung der Tabellenentgelte der Ärztinnen und Ärzte zum 1. Januar 2017 um 2,3 v.H., ab dem 1. August 2017 um weitere 2,0 v.H. und ab dem 1. Februar 2018 um weitere 0,7 v.H.;
- Einführung einer Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den betrieblichen Aufwendungen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung zum 1. Juli 2017 in Höhe der Hälfte des einen Beitragssatz von 4,5 v.H. übersteigenden zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Aufwendungen zur zusätzlichen Altersversorgung belaufen sich bei den meisten Kassen zurzeit auf 4,8 %.
- anwendungs- und rechtssichere Gestaltung der Öffnungsklauseln der Anlage 14, § 17 und der Anlage 17 der AVR DD