Die erneute Initiative der Dienstgeberseite für eine frühzeitige Beschlussfassung zu Gehaltssteigerungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) hat auch in der letzten Sitzung der ARK DD vor der Sommerpause am 17. Juni 2021 nicht zum Erfolg geführt. Die Dienstgebervertreter bedauern dies sehr, haben sie sich doch seit Februar mehrfach um eine für Mitarbeiter attraktive und Einrichtungen so wichtige frühzeitige Gesamtverständigung mit Corona-Prämien und Gehaltsanhebung mit einer Zwei vor dem Komma bemüht (vgl. auch unser Beitrag vom 4. Mai 2021).
Denn: Die Mitarbeitenden in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe haben kein Verständnis dafür, dass für die AVR DD bisher keine Corona-Prämie beschlossen worden ist. Die vielen Schreiben an die Arbeitsrechtliche Kommission zeigen dies. Die Mitarbeitenden in der Diakonie, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden, verdienen zudem angemessene Gehaltssteigerungen.
Die Dienstgeberseite hat im Juni einen letzten Vorschlag für die Beschlussfassung in der Juni- Sitzung vorgelegt, der sowohl die Zahlung einer Corona-Prämie als auch weitere Gehaltssteigerungen beinhaltet haben (Erhöhung der Entgelttabellen, Erhöhung von Zulagen, Einführung von Zulagen für bestimmte ausgeübte Funktionen). Ein echter Wille zu einer Verständigung war für die Dienstgeber nicht erkennbar – die Dienstnehmer hatten zuletzt die Bedingungen für die Fortführung weiterer Gespräche noch einmal erhöht und jegliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit entgegen langjähriger gemeinsamer Praxis abgelehnt.
Diese starre Haltung der Dienstnehmervertreter irritiert sehr. So sind die Reaktionen aus dem Fachausschuss der Dienstgeber und den Rückmeldungen aus den Einrichtungen entweder Enttäuschung, Ärger oder Kopfschütteln. Denn das vorgelegte „Gesamtpaket“ brauchte den Vergleich mit anderen Tarifabschlüssen nicht zu scheuen und hätte die hohe Attraktivität der AVR DD weiterhin sichergestellt und ausgebaut! Die AVR DD sind bereits jetzt Spitzenreiter im Gehalt, nicht nur in der Diakonie, meist auch über alle Tarife in Deutschland.
Auch wenn die Dienstnehmervertreter es nicht gerne hören: Die Einrichtungen, die ihre Mitarbeitenden nach den AVR DD vergüten, brauchen Planungssicherheit. Die Kostenträger refinanzieren Steigerungen der Personalkosten, wenn die Einrichtungen diese frühzeitig und im Voraus geltend machen. Ein Beschluss der ARK erst im Herbst ist für viele Einrichtungen zu spät. Es zeichnet sich zudem schon jetzt ab, dass die öffentlichen Haushalte der Kostenträger angesichts der Ausgaben durch die Corona-Pandemie stark belastet sind. Dies wird später im Jahr dazu führen, dass die Kostenträger nur noch geringere Steigerungen der Personalkosten anerkennen werden wollen.
Die Dienstgeberseite wird nun eine Neubewertung der Lage vornehmen und sich so auf die nächste Sitzung der ARK am 16./17. September vorbereiten. Der für die Einrichtungen so wichtige Vorlauf zur Berücksichtigung in den Kostensatzverhandlungen für das nächste Jahr ist aber nun auf der Strecke geblieben. Der nächste Vorschlag der Dienstgeberseite wird daher nicht mehr dem zuletzt vorgelegten entsprechen können. Die Dienstgeberseite wirbt weiter für passende, gemeinsame und verbindliche Antworten in der ARK DD für die Anliegen der Mitarbeitenden und der Einrichtungen – frühzeitig und planungssicher. Die Dienstnehmerseite hat eigene Anträge für die Septembersitzung der ARK für die Ärztinnen und Ärzte nach Anlage 8a AVR DD und auch für alle übrigen Mitarbeitenden nach Anlage 1 AVR DD angekündigt.
Es ist so schade, dass die Chance zur frühen Klarheit eines attraktiven Gehalts vertan ist.