In der Sitzung am 10. Oktober 2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland nun auch die Entgeltrunde für die ärztlichen Mitarbeitenden abgeschlossenen. Sie setzt mit dem Beschluss die im Juli verabschiedeten Eckpunkte um.
Durch den Beschluss verändern sich insbesondere die Regelungen zum Bereitschaftsdienst.
Die wichtigsten Elemente im Überblick:
- Die Vergütung werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 2,5 v.H. erhöht. Zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 steigen die Entgelte jeweils um weitere 2,0 v.H. Die Entgelte für geleistete Bereitschaftsdienste steigen in gleichem Maß. Zusätzlich wird der für jede Stunde des Bereitschaftsdienstes zu zahlende Zuschlag angehoben. Ab 2021 wird für die Vergütung der Bereitschaftsdienste ein höheres Maß an Arbeitszeit zu Grunde gelegt.
- Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Höchstgrenze von im Kalenderhalbjahr pro Monat zu leistenden Bereitschaftsdiensten (durchschnittlich vier Dienste) bzw. eine Mindestanzahl von freien Wochenenden im Kalenderhalbjahr (durchschnittlich mindestens zwei Wochenenden). Abweichungen hiervon sind möglich, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit vorliegt. In diesem Fall sehen die tariflichen Regelungen teilweise eine höhere Vergütung der weitergehenden Bereitschaftsdienste vor.
- Weitere Regelungen betreffen die Aufstellung des Dienstplanes, eine umfassende Arbeitszeiterfassung sowie die Gestaltung von 24-Stunden im Bereitschaftsdienst.
- Ab dem 1. Januar 2020 können ärztliche Mitarbeitende einen höheren Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit erwerben. Langjährig beschäftigte Ärztinnen und Ärzte können anstelle ihrer Vergütung drei zusätzliche freie Tagen wählen.
Die AVR DD liegen mit diesem Beschluss bei gleichen Mantelregelungen weiterhin um 1,6 v.H. über den Tabellenwerten des Tarifvertrages Marburger Bund / Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
Die Beschlussfassung stellt die betroffenen diakonischen Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Insbesondere für kleine Krankenhäuser wird es schwierig sein, die organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um die Vorgaben zum Bereitschaftsdienst umzusetzen. Dies haben die Krankenhausvertreter auf der Dienstgeberseite deutlich herausgestellt.