Auf Initiative der Dienstgeberseite hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) auf ihrer kurzen Sondersitzung am 7. Februar 2019 in einem ersten Schritt eine Vergütung für Praxiszeiten im Rahmen der sogenannten praxisintegrierten Ausbildungen für den Beruf des Erziehers / der Erzieherin bzw. des Heilerziehungspflegers / der Heilerziehungspflegerin beschlossen. Denn neben der etablierten schulischen Ausbildung mit anschließendem einjährigen Anerkennungspraktikum ermöglichen einzelne Bundesländer praxisintegrierte Ausbildungsgänge in diesem Bereich. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Praxiszeiten auf die gesamte Schulzeit verteilt werden.
Bislang war für derartig verteilte Praxiszeiten – im Gegensatz zum einjährigen Anerkennungspraktikum – in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) keine Vergütung vorgesehen. Mit dem Beschluss der ARK DD am vergangenen Donnerstag ändert sich das jetzt: Zunächst als Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holsteinangelegt, erhalten Schüler/innen nun ein Entgelt, das sich an der Praktikumsvergütung im „Anerkennungsjahr“ der „klassischen“ Ausbildungsgänge orientiert. Dies ist ein Baustein, um Mitarbeitende für diese Berufsfelder zu gewinnen.
Das Ziel der Mitarbeitergewinnung und -bindung ist auch bei zwei weiteren Vorschlägen der Dienstgeberseite handlungsleitend. Diese würden den Trägern die Möglichkeit geben, eine höhere Ausbildungsvergütung und ein höheres Entgelt für Mitarbeitende durch das „Vorziehen von Entgeltstufen“ zu zahlen, sofern dies die jeweilige Refinanzierungssituation durch die Kostenträger zulässt. Gleichzeitig ist eine solche tarifliche Verankerung im Tarif die Voraussetzung dafür, dass die von den Trägern gezahlten höheren Vergütungen durch die Kostenträger anerkannt und refinanziert würden. Die Dienstgeberseite hofft, dass zu diesen Punkten in einer der nächsten ARK-Sitzungen eine Verständigung mit den Dienstnehmervertretern möglich sein wird.