Auf der ersten Sitzung der ARK DD 2019 wurde intensiv über die vielfältigen Anträge diskutiert. Einigkeit bestand darin, eine Gesetzesvorgabe in den AVR DD umzusetzen. Damit wird an vielen Stellen in den AVR DD die „Schriftform“ durch die unkompliziertere „Textform“ (die u.a. auch E-Mails umfasst) abgelöst. In diesem Zuge wurde zudem die Regelung zu Nebentätigkeiten angepasst. Annäherung gab es beim Bemühen um eine rechtssichere Formulierung der Ausschlussklausel in § 45 AVR DD. Zu drei von uns kurzfristig eingebrachten Anträgen zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität in Folge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes soll ggf. in einer kurzfristig anberaumten Sitzung der ARK DD im Februar weiter verhandelt werden.
Der Antrag der Dienstgeberseite zur Klarstellung der Verfallfristen des Erholungsurlaubs sowie der Antrag der Dienstnehmerseite zur Neufassung der Regelung zum erweiterten Führungszeugnis blieben strittig; letzterer insbesondere wegen der von der Dienstnehmerseite geforderten Anrechnung als Arbeitszeit.
Keine Einigung gab es ebenfalls bei der Forderung der sofortigen Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit. Als Dienstgeber verstehen wir das Anliegen einer Vereinheitlichung und haben deshalb einen Vorschlag für eine mögliche Umsetzung vorgelegt. Allerdings sehen wir auch: Keine der regionalen Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie oder der übrigen Anbieter im Osten sieht eine 39-Stunden-Woche vor, der TVöD im Osten geht ebenfalls von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aus. Und: Auch in einigen Regionen im Westen gibt es in der Diakonie die 40-Stunden-Woche. Eine Verkürzung der Arbeitszeit wirkt sich unmittelbar auf Kosten, Personalressourcen und Kostensätze aus. In Zeiten von Fachkräftemangel und schon jetzt hohen Arbeitsbelastungen kann eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit daher nicht ohne weiteres und kurzfristig erfolgen. Wir würden es deshalb begrüßen, diesen Aspekt in einem Gesamtpaket mit Fragen von Entgelt und Arbeitszeit aufzunehmen und dazu gemeinsam zu einer tragfähigen, nicht überfordernden, Lösung zu kommen.
Auch wenn die Dienstnehmer es nicht gerne hören: Die Situation ist in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlich. Insbesondere die Wettbewerbslage und Refinanzierungsbedingungen unterscheiden sich von Region zu Region. Wir werben dafür, passende Antworten auf diese schwierigen Fragen gemeinsam in der ARK DD zu finden.
Erstmalig diskutiert wurde ein Antrag der Dienstnehmerseite, der eine Streichung der Regelung zur außerordentlichen Kündigung bei Kirchenaustritt vorsieht. In der offenen Diskussion wurden sowohl arbeitsrechtliche als auch theologische Aspekte angesprochen und ausgetauscht. Die Angelegenheit wurde in die nächste ordentliche Sitzung der ARK DD im März 2019 vertagt.
Unser Fazit: In der Sache wurde konstruktiv gerungen. Auch wenn Kontroversen bestehen blieben, werden wir uns weiterhin um Verständigungen bemühen.