Gestern traf sich die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) zu ihrer ersten Arbeitssitzung nach der Konstituierung im Juni 2018. Beschlossen wurden mehrere unstrittige redaktionelle Änderungen. Materielle Anträge lagen zur Sitzung nicht vor. Gleichwohl wurden unterschiedliche Themenbereiche in einer weitestgehend konstruktiven Atmosphäre besprochen und Argumente ausgetauscht.
Breiten Raum nahm dabei die Information durch Herrn Dr. Kruttschnitt, Vorstand der Diakonie Deutschland, zur Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung (KAP) ein. In der Arbeitsgruppe 5 („Entlohnungsbedingungen in der Pflege“) ist auch jeweils ein Vertreter der Dienstgeber und Dienstnehmer der ARK DD beteiligt.
Die Arbeitsgruppe 5 soll bis zum Frühjahr 2019 Vorschläge für Maßnahmen unterbreiten, wie unter Wahrung der Tarifautonomie und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts eine angemessene Entlohnung sowie die Refinanzierung der Kosten der Pflege gesichert werden können. Die Mitglieder der ARK DD tauschten sich über die Ziele und Grenzen der KAP aus, begrüßten die Möglichkeiten der Beteiligung und betonten die Bedeutung einer angemessenen Refinanzierung.
Anschließend berichtete Herr Dr. Kruttschnitt kurz über den aktuellen Verfahrensstand des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD).
Ferner befasste sich die ARK DD mit der Benennung des bzw. der (stellvertretenden) Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen wird nun der Findungsausschuss tätig, der sich aus acht Persönlichkeiten zusammensetzt, die paritätisch von der Delegiertenversammlung der Dienstgeber bzw. der Entsendeversammlung der Dienstnehmer im Frühjahr 2018 benannt wurden.