Seit dem Beschluss des Schlichtungsausschusses der ARK DD von Anfang April profitieren die Mitarbeitenden, die nach den AVR DD vergütet werden, von den darin beschlossenen Ergebnissen. Ohne den Schlichtungsbeschluss würden sie dieses Jahr vermutlich noch immer auf Entgelterhöhungen warten. Denn die Dienstnehmer hatten sich – zum Bedauern der Dienstgeberseite – dazu entschlossen, nicht mehr an den Sitzungen der ARK DD teilzunehmen und auch nicht im einberufenen Schlichtungsverfahren mitzuwirken. Sie verzichteten bewusst darauf, ihre materiellen Positionen und Argumente im Rahmen des Verfahrens und ggü. dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses einzubringen.
Der Beschluss selbst führte endlich zu notwendiger Planungssicherheit. Auch die klarstellenden Regelungen zum Erhalt von Öffnungsklauseln dienen der Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Erhalt der hohen Tarifbindung in der Diakonie von der Mitarbeitende und Einrichtungen profitieren. Die Einführung einer geringen Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung trägt zur Stabilisierung des Finanzierungssystems bei und ist ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersversorgung auch für künftige Generationen zu sichern.
Im Mai 2017 haben die Dienstnehmer nun aber einen Antrag beim Kirchengericht des EKD in Hannover eingereicht, mit dem sie nicht die materiellen Beschlüsse an sich, sondern angebliche Verfahrensfehler bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses durch die Dienstgeber monieren. Im Januar 2017 hatte sich die Dienstgeberseite zur Anrufung des Schlichtungsausschusses entschlossen, nachdem seit Juni 2016 keine Verhandlungen in den Sitzungen der ARK DD stattgefunden hatten. Die Dienstgeberseite ist der Auffassung, dass die Verfahrensordnung eingehalten wurde. Das Kirchengericht wird allein diese formalen Fragen und die dazu vorgetragenen Argumente überprüfen. Eine solche gerichtliche Überprüfung ist auf Grundlage der Ordnung der ARK DD möglich. Klar ist aber, dass dieser Schritt sowohl bei Einrichtungen als auch bei Mitarbeitenden große- Verunsicherungen auslöst.
Zu einer Beratung der Rechtsfragen am 28. Juni 2017 bei dem Kirchengericht der EKD kam es nicht, da der Schlichtungsausschuss nicht zu dem Termin geladen worden war. Das Gericht wird einen neuen Termin bestimmen.
Die Dienstnehmerseite zielt mit der geforderten Aufhebung des Schlichtungsbeschlusses auf eine Korrektur der materiellen Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens ab. Durch ihre vorsätzliche Abwesenheit verzichteten sie aber selbst darauf, ihre materiellen Positionen und Argumente in das Verfahren und ggü. dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses einzubringen. Es bleibt die Frage, warum die Dienstnehmer nicht die Möglichkeit genutzt haben, sich im regulären Verfahren zu beteiligen und auf die materiellen Ergebnisse einzuwirken.
Der Schlichtungsbeschluss kann aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit in seiner bereits beschlossenen Form nicht nachträglich abgeändert werden. Er gilt und ist von den Einrichtungen seit April umzusetzen. Es ist Zeit, die ARK DD als gemeinsame Verpflichtung zu verstehen und zurück an den Verhandlungstisch zu kehren. Anstatt vor dem Kirchengericht über Verfahrensfragen zu diskutieren, könnte in den gemeinsamen Sitzungen der ARK DD über materielle Fragen gesprochen werden. Neue Anträge der Dienstnehmer wie Dienstgeber können in der ARK DD gestellt werden. Bereits in der letzten Sitzung der ARK DD am 29. Juni 2017 hatten die Dienstnehmer Gelegenheit dazu. Doch diese Möglichkeit zum konstruktiven Austausch wurde wieder nicht genutzt. Die Dienstgeberseite wird aber jeden Antrag diskutieren und steht für Gespräche in der ARK DD zur Verfügung.