Zum 10. März 2017 hatte der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses die Mitglieder des Schlichtungsausschusses zur Sitzung eingeladen, um über den Antrag der Dienstgeber zur ‚kleinen Paktlösung’ zu beraten und zu einem möglichst gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
Der Schlichtungsausschuss konnte allerdings keine Entscheidung treffen, weil er wegen der Abwesenheit der Dienstnehmervertreter nicht vollständig besetzt war. Nunmehr muss erneut geladen werden.
Im nächsten Sitzungstermin kann dann mit der Mehrheit der sieben Mitglieder des Schlichtungsausschusses eine Entscheidung getroffen werden. Falls die Dienstnehmer erneut abwesend blieben, wäre dann eine einstimmige Entscheidung aller übrigen Schlichtungsaussschussmitglieder notwendig.
Da das Jahr 2017 fortschreitet, halten die Dienstgeber eine Entscheidung für notwendig, da ansonsten Ungewissheit statt Planungssicherheit besteht: Dies betrifft sowohl kommende Entgelterhöhungen als auch die seit fast einem halben Jahr überfällige Klärung der Entgelterhöhungen für Ärztinnen und Ärzte in der Anlage 8a AVR DD.
Die Dienstgeberseite hat ihre Bereitschaft erklärt, zur weiteren Arbeit der ARK ergänzend ein Gespräch mit der Dienstnehmerseite vorzubereiten und durchzuführen.