Die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission wurde am 20. September 2016 fortgesetzt, ohne dass die Beschlussfähigkeit der ARK gegeben war. Die Dienstgeberseite war vom Fernbleiben der Dienstnehmer am zweiten Tag auch deshalb irritiert, weil neben der Bestätigung einer gemeinsamen, einstimmigen Schlichtungsempfehlung und der Beratung der übrigen Schlichtungsempfehlungen die jährlich alternierende Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden auf der seitenübergreifend aufgestellten Tagesordnung standen.
Die Dienstgeber bekräftigten aber auch am zweiten Tag: Wir wollen die Verständigung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission und sind deshalb verhandlungs- und einigungsbereit. Dass die Rücknahme der umstrittenen Anträge zu Altenhilfe und Regionen und das konkrete Verhandlungsangebot durch die Dienstgeberseite bei der Dienstnehmerseite keine Resonanz fanden, ist wohl nur durch Missverständnisse in der Kommunikation zu erklären.
Die Rücknahme dieser Anträge und die Fortsetzung der Gespräche mit den Dienstnehmervertretern waren zunächst intensiv auf der Dienstgeberseite diskutiert worden. Der Rückzug der Anträge und das Verhandlungsangebot wurden von einigen Dienstgebervertretern als sehr nah an der Überforderungsgrenze liegend bezeichnet.
Die erneute Nicht-Beratung zur Einführung einer Beteiligung der Mitarbeitenden an den derzeit ausschließlich von den Dienstgebern getragenen Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung erzeugte Unverständnis: Die Finanzlage der Zusatzversorgungskassen ist wegen des niedrigen Zinsniveaus und der steigenden Lebenserwartung der Versicherten äußerst angespannt. Alternativ zu den Beitragserhöhungen und der Eigenbeteiligung könnte nur das Versorgungsniveau insgesamt in Frage gestellt werden – dies würden die Dienstgeber durch einen Beschluss in der ARK womöglich vermeiden wollen. Die Rente aus der Zusatzversorgung beträgt auch in den niedrigeren Entgeltgruppen in der Regel mehrere hundert Euro und ist die attraktivste Sozialleistung der Diakonie.
Unverständnis auf der Dienstgeberseite besteht auch in der Darstellung und Auffassung zur Schlichtung: Die Dienstgeberseite hat die strittigen Anträge trotz positiver Schlichtungsempfehlung auf Drängen der Dienstnehmerseite zurückgezogen – bei den verbleibenden Anträgen ist der Schlichter auch den Dienstnehmerauffassungen gefolgt. Warum die Beratung der Anträge nicht erfolgte, bleibt genauso wenig nachvollziehbar wie eine klare Positionierung zur gemeinsamen einstimmigen Schlichtungsempfehlung zur Beihilfeordnung, die von den Dienstnehmern beantragt war. Die Dienstgeber haben ihren Verzicht auf Einwände in der Sitzung zu Protokoll und damit grünes Licht zur Umsetzung dieses Dienstnehmerantrages gegeben.
Die Dienstgeberseite hat sich trotz der vielerorts angespannten wirtschaftlichen Situation dennoch darauf verständigt, den Weg über zeitnahe Verhandlungen zugunsten einer so gemeinsam zu findenden Lösung zu gehen und auf eine Verständigung im Oktober zu setzen. Nachdem die Forderung der Dienstnehmer nach Rücknahme der Hauptanträge erfüllt ist, erwarten die Dienstgeber nun auch die zugesagte Rücknahme ihrer Anträge (zu den Öffnungsklauseln) als Zeichen für einen ernsten Einigungswillen der Dienstnehmerseite. Die Dienstgeberseite hat in der Sitzung ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass eine Verhandlungsgruppe aus Mitgliedern der Dienstgeberseite den Auftrag bekommen hat, mit Vertretern der Dienstnehmerseite eine möglichst baldige Verständigung und Beschlussfassung herbeizuführen.