Derzeit befinden sich mehrere Anträge der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite in der Schlichtung, nachdem in der ARK Diakonie Deutschland keine Einigung erzielt werden konnte. Der Schlichtungsausschuss tagte am 12. Juli unter der Leitung des Vorsitzenden in der ersten Stufe des Schlichtungsverfahrens.
Aufgrund der insgesamt komplexen und auch zusammenhängenden Schlichtungsgegenstände konnten nur 12 der 16 in der Schlichtung befindlichen Anträge beraten werden. Zur Beratung der übrigen Anträge wurde eine weitere Sitzung für den 12. September 2016 terminiert. Um die Kompromissfindung nicht zu erschweren, ist in der Verfahrensordnung die Vertraulichkeit des Schlichtungsausschusses festgelegt.
Die Dienstgeberseite hat mehrere Anträge in die Arbeitsrechtliche Kommission eingebracht, die strukturelle Veränderungen – in erster Linie für neu einzustellenden Mitarbeitende – in den Arbeitsvertragsrichtlinien vorsehen. Diese Änderungen sollen der langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze in der Diakonie dienen. Nach wie vor setzt sich die Dienstgeberseite für eine einvernehmliche Gesamtlösung ein.